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AllgemeineGeschäftsbedingungen

 

1     Geltung undRegelungsgegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alleVerträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments zurBeherbergung, die zwischen Jan Kopmann und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowiefür alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen. Entgegenstehende Bedingungen erkennt JanKopmann nicht an.

1.2 Vertragspartner des Gastes, außer beim Standort Bohmte – Hunteburg (ImHußmannsfeld 5 in 49163 Hunteburg), ist die KOP Verwaltung & MarketingGmbH, für den Standort Bohmte – Hunteburg (Im Hußmannsfeld 5 in 49163Hunteburg) ist es Jan Kopmann.

1.3 AllgemeineGeschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorherausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

1.4  Sofern der Kunde vertragliche Leistungen nicht nur für sich, sondernfür seine Mitarbeiter, Angestellte oder sonstige ihm zuzurechnende Drittebestellt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass auch diese Personen dienachfolgenden Bedingungen einhalten.

1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diesvorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

2. Abschluss des Vertrages

2.1 Der Vertrag kommt durch dieBuchungsbestätigung von Jan Kopmann zustande.Falls es zeitlich nicht möglich ist, die Anfrage durch eine Buchungsbestätigungzu beantworten, kommt der Vertrag durch Bereitstellung der Leistung zustande.

2.2 Weicht die Buchungsbestätigung vomInhalt der Anfrage ab, wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt,wenn der Kunde dieser nicht nach deren Erhalt unverzüglich widerspricht(innerhalb von 24 Stunden). Mit Annahme der Leistung durch den Kunden kommt derVertrag mit dem geänderten Inhalt zustande. Bei Buchungen über Hotelportale,kann die Buchung von der Hinterlegung einer gültigen Kreditkartennummerabhängig gemacht werden.

2.3 Hat ein Dritter für den Kundengebucht, haftet der Dritte Jan Kopmann gegenüberzusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus demKundeaufnahmevertrag.

 

3. Wohnungszugang, An- und Abreise

3.1 Der Kunde erhält vor dem Anreisetag,spätestens am Tag der Anreise einen Schlüsselcode für eine Schlüsselbox perEmail. Nur mit diesem Code, der für die Gesamtdauer seines Aufenthaltes gültigist, erhält der Kunde Zutritt zum Gebäude über die Haupteingangstür und inseine Wohnung.

3.2 Ohne anders lautende schriftlicheVereinbarung ist der Bezug eines Zimmers nicht vor 17:00 Uhr des Anreisetagesmöglich.

3.3 Die Zimmerrückgabe hat bis 10.00 Uhrdes Abreisetages zu erfolgen. Ist das Zimmer nicht bis zu diesem Zeitpunktgeräumt, so ist Jan Kopmann berechtigt, biszu einer Räumung bis spätestens 12:00 Uhr 50% des vollen Zimmerpreises für denAbreisetag zu berechnen. Bei einer Räumung nach 12:00 Uhr kann der volleZimmerpreis berechnet werden.

 

 

3.4 Bei Langzeitaufenthalten erfolgt nachder Abreise eine Endabnahme. Bei dieser Abnahme wird der allgemeine Zustand desZimmers geprüft, fehlende Einrichtungsgegenstände vermerkt und gegebenenfallsin Rechnung gestellt.

 

4. Leistungen, Preise

4.1 Welche Leistungen und Preisevertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Beschreibung des Hauses imInternet unter www.kop-vm.de, auf Anfrage und den Angaben in der Buchungsbestätigung, die daraufBezug nimmt.

4.2 Es gelten die angefragten Preise alsVertragsinhalt für die in der Buchungsbestätigung enthaltenen bzw. angefragtenLeistungen.

4.3 Die vereinbarten Preise verstehensich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuernund lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach demjeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe.Ändert sich nach Vertragsschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Bei Verträgen mit Verbraucherngilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss undVertragserfüllung 4 Monate überschreitet.

4.4 Weitere Informationen zu denRundfunkgebühren: http://www.rundfunkbeitrag.de/index_ger.html

 

5.     ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, RECHNUNG & Kaution

5.1 Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer imVoraus durch den Gast zu bezahlen.

5.2 Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn dieAufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellteForderung.

5.3 Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American Express,Sofortüberweisung/Klarna, Paypal oder reguläre Banküberweisung.
Barzahlung wird nicht akzeptiert.

5.4 Jan Kopmann behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmethodenmit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die AllgemeinenGeschäftsbedingungen zu belasten. Der Gast ermächtigt Jan Kopmann hierzuausdrücklich.

5.5 Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass derGast seine Rechnung als Download oder via E-Mail erhält.

5.6  Jan Kopmannist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlungoder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zuverlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertragschriftlich vereinbart werden.

5.7 Ein Zahlungsverzugberechtigt Jan Kopmann zur Verweigerung vonweiteren Leistungen aus dem etwa noch laufenden Vertrag, sowie zum Rücktrittvon Verträgen über künftige Leistungen. Die Geltendmachung eines weiterenSchadens bleibt Jan Kopmann vorbehalten.

5.8 Die Erstattungnicht in Anspruch genommener Leistungen durch den Kunden ist nicht möglich, essei denn die Verhinderung hat ihren Grund in einem Umstand, den Jan Kopmann zu vertreten hat.

5.9 Zur Absicherung aller Ansprüche von Jan Kopmann gegenüber dem Gast ist JanKopmann berechtigt, vor der Überlassung von Wohnungen nachstehendeSicherheitsleistungen/Kautionen vom Gast zu einzuziehen:

1.     Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als einemMonat eine Kaution in Höhe von 250,00€.

2.     Bei einer Aufenthaltsdauer von einem bis sechsMonaten eine Kaution in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises.

5.10        Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als einem Monat ist JanKopmann berechtigt die Kaution/Sicherheitsleistung durch eineVorabautorisierung des Zahlungsmittels zur Abgeltung der Sicherheitsleistungvorzunehmen.
Leistet der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht, so hat er keinenAnspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung.
Hat Jan Kopmann demGast die Wohnung trotz dessen überlassen, so ist Jan Kopmann zur fristlosenKündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn die Kaution nicht ineiner zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird.

5.11        Jan Kopmann ist verpflichtet, die Kaution innerhalb eines Monates nachBeendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen.

 

 

 

5. Nutzung der Räumlichkeiten

5.1 Die Unter- oder Weitervermietung odersonstige (auch unentgeltliche) Gebrauchsüberlassung der überlassenen Zimmer undRäumlichkeiten, sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken, auchkurzzeitig, ist nicht gestattet, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird,soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

5.2 Dem Kunden ist es auch nichtgestattet Einbauten vorzunehmen sowie gestalterische, bauliche oder technischeVeränderung der Räumlichkeiten vorzunehmen

5.3 Es sind stets die geltendenMeldevorschriften zu beachten. Der Kunde hat sich entsprechend den Bestimmungendes Meldegesetzes beim zuständigen Amt anzumelden. Sofern der Kundevertragliche Leistungen nicht für sich, sondern für seine Mitarbeiter, Angestellteoder sonstige ihm zurechenbare Dritte bestellt, hat er diese auf dieMeldevorschriften hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass dieMeldevorschriften beachtet werden.

5.4 Das Benutzen weiterer, nicht bereitsim Zimmer vorhandener, elektrischer Küchengeräte, Waschmaschinen und Trocknernist nicht gestattet.

5.5 Das Rauchen in den Zimmern und aufden Gängen ist verboten. Wird doch geraucht, wird eine Vertragsstrafe in Höhevon 200,00€ berechnet.

5.6 Ab 21.00 Uhr herrscht Nachtruhe.

5.7 Übermäßiger Alkoholkonsum und Partyssind strengstens verboten. Sollte eine Ruhestörung eingehen, so ist Jan Kopmann berechtigt, eine Vertragsstrafe inHöhe von 500,00€ zu berechnen.

5.8 Download von Videos und Daten überWLAN ist verboten. Die Strafzahlung beträgt 500,00 EUR.

5.9 Es ist verboten, Müll oderFeuchttücher ins WC zu werfen. Entstandene Verstopfungen werden mit mindestens 300,00€ in Rechnung gestellt.

5.10 Schimmelschäden sowie der dadurch entstehende Mietausfall werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

5.11 Manipulation oder Demontage der Heizungsthermostate wird mit einer Strafe von 150 € berechnet.

5.12 Beschädigte oder unbrauchbare Heizungsthermostate werden mit 100 € (je Stück) in Rechnung gestellt.

 

6          BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS

6.10        Jan Kopmann behält sich das Recht vor und ist berechtigt einenBeherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Insbesondere liegtdann ein wichtiger Grund vor wenn:


a) höhere Gewaltoder andere von Jan Kopmann nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung desVertrages unmöglich machen


b) Jan Kopmann begründetenAnlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungentweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder dieAußenwirkung bzw. das Image von Jan Kopmann und dessen Standorten in derÖffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.Organisationsbereich von Jan Kopmann zuzurechnen ist

c) Buchungenschuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigenwesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nichtausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder derAufenthaltszweck sein

d) der Zweck bzw.der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder aber der Wohnungsprostitutiondient

e) Im Falle vonWeiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermittlung

f) Jan Kopmann kannden Vertrag fristlos beenden, wenn der Kunde gegen die unter Ziffer 5geregelten Nutzungsbedingungen verstößt

g) Die fristlose Kündigung ist ebenfalls möglich,wenn der Kunde oder ihm zurechenbare Gäste, sich nicht an die Hausordnunghalten.

Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat JanKopmann den Gast unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

1.         Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigterKündigung durch Jan Kopmann.

2.         Erfolgte eine Kündigung seitens Jan Kopmann wegen eines Umstands, derdurch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grund gemäß o.g. Ziffer 1, soist Jan Kopmann berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diesebereits seitens Jan Kopmann bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oderabzulehnen.

6.2  Bei einer berechtigten fristlosenVertragsbeendigung entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. ImFalle der fristlosen Vertragsbeendigung ist das Zimmer sofort zu räumen. Solltedies nicht geschehen, Jan Kopmann berechtigt, das Zimmer auf Kosten des Kundenzu räumen und ggf. die Schlösser auf Kosten des Kunden zu tauschen.

 

 

8. Stornobedingungen

8.1 VollständigeRückerstattung für Stornierungen bis 30 Tage vor dem Check-in. Gäste, dieweniger als 30 Tage vor dem Check-in-Datum gebucht haben, erhalten einevollständige Rückerstattung bei Stornierungen, die innerhalb von 24 Stundennach der Buchung und mindestens 14 Tage vor dem Check-in-Datum erfolgen. Danachsind bis 7 Tage vor dem Check-in des Gesamtnutzungspreises in Höhe von 50 % zuzahlen. Anschließend sind bei einer Stornierung 100% des Gesamtnutzungspreiseszu zahlen.

Als Gesamtnutzungspreis ist derbestätigte Preis für den gesamten Zeitraum, für den die Buchung vorgesehen war,zu verstehen.

8.2 Beivorzeitiger Abreise des Kunden nach erfolgtem Check-in, ist eine Rückerstattungdes vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen.

 

 

 

 

 

9. Haftung

9.1 Der Kundehaftet für alle Schäden, die Jan Kopmann durchihn selbst, dessen Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist,entstehen.

9.2 Für denFall, dass der Kunde seinen Schlüssel verliert, oder verlegt oder auf sonstigeWeise werden die Kosten für die Schlüssel-Duplizierung in Höhe 50,00 Euro füreinen Wohnungstürschlüssel und 75,00 Euro für einen Haustürschlüssel. DieKosten eines eventuell notwendig werdenden Aufsperrservices sind vom Kunden zutragen. Sofern das Schloss erneuert werden muss, trägt der Kunde hierzu ebensodie Kosten und zahlt eine Strafe von 200,00 Euro.

9.3 Jan Kopmann übernimmt bei dem Verlust voneingebrachten Sachen des Kunden ausdrücklich keine Haftung.

9.4Zurückgelassene Sachen des Kunden werden nur auf Nachfrage, Risiko und Kostendes Kunden nachgesandt. Jan Kopmann behältsich vor, zusätzlich zu den anfallenden Kosten für den Versand eineBearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 zu berechnen. Zurückgebliebene Sachenwerden max. 1 Monate aufbewahrt. Danach werden die Gegenstände, die einenannehmbaren Wert haben, der augenscheinlich mindestens € 50,00 beträgt, demlokalen Fundbüro übergeben. Andere Gegenstände werden nach diesem Zeitraumvernichtet bzw. einer örtlichen wohltätigen Organisation zur Nutzung übergeben.

 

 

10   Verbot von Partys und Versammlungen

10.1        Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, den gemeinschaftlichenNutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruheist von 21 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch dieHausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind.
In Apartments undGemeinschaftsflächen Jan Kopmann ist das Durchführen von Partys undVersammlungen streng untersagt. Übermäßiger Alkoholkonsum ist zu vermeiden.

10.2        Für den Fall von Zuwiderhandlung hat Jan Kopmann das Recht vom GastSchadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlicheventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbarenWeitervermietung des Apartments in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. Das Rechtzu weitergehendem Schadenersatz wird hiervon nicht berührt.

10.3        In Apartments von Jan Kopmann können Sensoren zur Dezibelmessung verbautsein.
Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oder Unterhaltungen auf, dienenjedoch der Detektion von exzessiver Lautstärke. In Gemeinschaftsflächen von JanKopmann, daher Fluren oder anderen Gemeinschaftsbereichen, können ebenfallsSensoren zur Dezibelmessung verbaut sein, gleichermaßen aber auch aktiveVideoüberwachung, welche 24/7 aufzeichnet und in einer Cloudumgebung speichert.

10.4        Jan Kopmann ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zukündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungennach Punkten 10.1 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oder Teilerstattungbesteht in diesen Fällen nicht. Jan Kopmann behält sich das Recht vor, zurDurchsetzung des Hausrechtes die Leistungen eines Dritten, beispielsweise einesSicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen.
Durch etwaigeIntervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den Gastweiterberechnet.

 

12 Rauchverbot

12.1        Alle Apartments von Jan Kopmann sind Nichtraucherapartments. Das Rauchenin den Apartments als auch in Gemeinschaftsbereichen von Jan Kopmann iststrengstens untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzerund ähnliche Geräte.
Das Rauchen auf Balkon- und/oderTerrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossenerTür zum Apartment erlaubt.

Für den Fall von Zuwiderhandlung hat Jan Kopmann dasRecht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigen Reinigungskosteneinschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nichtzumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von mindestens EUR 250,00 zuverlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn JanKopmann einen höheren Schaden nachweist.

12.2        Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder demFeuer/-Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150 €.
Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- undDezibelsensoren innerhalb des Apartments.

12.3        Jan Kopmann ist berechtigt eine aktive Buchung mit sofortiger Wirkung zukündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wenn Kenntnis von Zuwiderhandlungennach Punkten 12.1 und 12.2 erlangt wird. Ein Anspruch auf eine Rück- oderTeilerstattung besteht in diesen Fällen nicht.

12.4        In Gebäuden von Jan Kopmann können sich vernetzte Rauchmelder, die direktmit der Leitstelle der Feuerwehr oder eines Sicherheitsdienstes verbunden sind,befinden. Für das vorsätzliche oder fahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage(zum Beispiel aufgrund des Verstoßes gegen das Rauchverbot) haftet der Gast invollem Umfang, mindestens jedoch in der Höhe der tatsächlich entstandenenKosten (zum Beispiel Einsatzkosten Feuerwehr oder Sicherheitsdienst).

 

13     Instandhaltung

13.1        Mit der Buchung eines Apartments von Jan Kopmann verpflichtet sich derGast das überlassene Apartment sowie zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmteRäume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, fürausreichende Lüftung und Heizung zu sorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden.Liegen Verschmutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während desAufenthalts des Gastes oder auch nach dessen Abreise vor, so hat Jan Kopmann dasRecht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR50,00 (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen.

13.2        Weiter verpflichtet sich der Gast, die Einrichtung des Apartments aufVollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und etwaigeMängel und Beanstandungen Jan Kopmann unverzüglich anzuzeigen.

13.3        Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment,den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmtenRäumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durchvertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf einenormale Abnutzung zurückzuführen sind.
Alle am überlassenen Apartment entstandenenSchäden hat der Gast unverzüglich gegenüber Jan Kopmann.

13.4        Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist Jan Kopmann berechtigtwöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. Der Gast ist verpflichtet, demvon Jan Kopmann beauftragen Dienstleister zu diesem Zweck Zugang zum Apartmentzu gewähren.

13.5        Fenster und Türen sind bei Verlassen der Wohnung zu schließen. Schäden,die durch das nicht einhalten dieser Bestimmung entstehen werden in Rechnunggestellt.

 

 

 

 

14. Handhabung Post/Pakete

14.1 Grundsätzlich bietet Jan Kopmann keine Möglichkeit, Briefe und Paketeentgegenzunehmen.

14.2 Sollte dennoch irrtümlich ein Briefoder Paket zugestellt werden, erfolgt eine Nachsendung nur auf ausdrücklichenWunsch des Kunden und gegen Kostenerstattung.

14.3 Besondere Bestimmungen nachfolgendeRegelungen sind zu beachten:

● 1. Nutzungsbedingungen zur W-LANNutzung

● 2. Tiere dürfen nicht mitgebrachtwerden

 

15   SCHLUSSBESTIMMUNGEN

15.1        Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages,der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen derTextform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. EinseitigeÄnderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

15.2        Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz von Jan Kopmann.

15.3        Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz desBeherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt alsGerichtsstand der Sitz von Jan Kopmann.

15.4        Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und desKollisionsrechts ist ausgeschlossen.

15.5        Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigenBestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmungwerden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit derunwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Diesgilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.

15.6        Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einerVerbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit nochverpflichtet.

15.7        Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischenBeschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nichtgewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.