AllgemeineGeschäftsbedingungen
1 Geltung undRegelungsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden AGB, gelten für alleVerträge über die mietweise Überlassung von Wohnungen und Apartments zurBeherbergung, die zwischen der KOP Verwaltung & Marketing GmbH und Dritten (Gast)abgeschlossen werden, sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von der vorbenannten Gesellschaft. Entgegenstehende Bedingungen erkennt die KOP Verwaltung & Marketing GmbH nicht an.
1.2 Vertragspartner des Gastes, außer beim Standort Bohmte – Hunteburg (Im Hußmannsfeld 5 in 49163 Hunteburg), ist die KOP Verwaltung & Marketing GmbH, für den Standort Bohmte – Hunteburg (Im Hußmannsfeld 5 in 49163 Hunteburg)ist es Jan Kopmann. Für den Standort Bohmte-Hunteburg (Im Hußmannsfeld 5 in 49163 Hunteburg) gelten diese AGBs: AGB-Bohmte
1.3 AllgemeineGeschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
1.4 Sofern der Kunde vertragliche Leistungen nicht nur für sich, sondern für seine Mitarbeiter, Angestellte oder sonstige ihm zuzurechnende Dritte bestellt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass auch diese Personen dienach folgenden Bedingungen einhalten.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Abschluss des Vertrages
2.1 Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung der KOP Verwaltung & Marketing GmbH zustande. Falls es zeitlich nicht möglich ist, die Anfrage durch eine Buchungsbestätigung zu beantworten, kommt der Vertrag durch Bereitstellung der Leistung zustande.
2.2 Weicht die Buchungsbestätigung vomInhalt der Anfrage ab, wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt, wenn der Kunde dieser nicht nach deren Erhalt unverzüglich widerspricht(innerhalb von 24 Stunden). Mit Annahme der Leistung durch den Kunden kommt derVertrag mit dem geänderten Inhalt zustande. Bei Buchungen über Hotelportale, kann die Buchung von der Hinterlegung einer gültigen Kreditkartennummerabhängig gemacht werden.
2.3 Hat ein Dritter für den Kundengebucht, haftet der Dritte der KOP Verwaltung & Marketing GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Kundeaufnahmevertrag.
3. Wohnungszugang, An- und Abreise
3.1 Der Kunde erhält vor dem Anreisetag,spätestens am Tag der Anreise einen Schlüsselcode für eine Schlüsselbox perEmail. Nur mit diesem Code, der für die Gesamtdauer seines Aufenthaltes gültig ist, erhält der Kunde Zutritt zum Gebäude über die Haupteingangstür und in seine Wohnung.
3.2 Ohne anders lautende schriftlicheVereinbarung ist der Bezug eines Zimmers nicht vor 17:00 Uhr des Anreisetages möglich.
3.3 Die Zimmerrückgabe hat bis 10.00 Uhrdes Abreisetages zu erfolgen. Ist das Zimmer nicht bis zu diesem Zeitpunktgeräumt, so ist die KOP Verwaltung & Marketing GmbH berechtigt, bis zueiner Räumung bis spätestens 12:00 Uhr 50% des vollen Zimmerpreises für denAbreisetag zu berechnen. Bei einer Räumung nach 12:00 Uhr kann der volleZimmerpreis berechnet werden.
3.4 Bei Langzeitaufenthalten erfolgt nachder Abreise eine Endabnahme. Bei dieser Abnahme wird der allgemeine Zustand desZimmers geprüft, fehlende Einrichtungsgegenstände vermerkt und gegebenenfallsin Rechnung gestellt.
4. Leistungen, Preise
4.1 Welche Leistungen und Preise vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Beschreibung des Hauses imInternet unter www.kop-vm.de, auf Anfrage und den Angaben in der Buchungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt.
4.2 Es gelten die angefragten Preise alsVertragsinhalt für die in der Buchungsbestätigung enthaltenen bzw. angefragten Leistungen.
4.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe.Ändert sich nach Vertragsschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss undVertragserfüllung 4 Monate überschreitet.
4.4 Weitere Informationen zu denRundfunkgebühren: http://www.rundfunkbeitrag.de/index_ger.html
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, RECHNUNG & Kaution
5.1 Der Preis für die vom Gast gebuchte Übernachtungsleistung ist immer imVoraus durch den Gast zu bezahlen.
5.2 Eine Aufrechnung durch den Gast gilt als ausgeschlossen, es sei denn dieAufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellteForderung.
5.3 Akzeptierte Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa, American Express,Sofortüberweisung/Klarna, Paypal oder reguläre Banküberweisung. Barzahlung wird nicht akzeptiert.
5.4 Die KOP Verwaltung & Marketing GmbH behält sich das Recht vor, die interlegten Zahlungsmethoden mit Beträgen für genutzte Zusatzleistungen oderVerstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten. Der Gastermächtigt die KOP Verwaltung & Marketing GmbH hierzu ausdrücklich.
5.5 Mit einer Reservierung geht das Einverständnis des Gastes einher, dass derGast seine Rechnung als Download oder via E-Mail erhält.
5.6 Die KOP Verwaltung & Marketing GmbH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen.Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
5.7 Ein Zahlungsverzug berechtigt die KOP Verwaltung & Marketing GmbH zur Verweigerung vonweiteren Leistungen aus dem etwa noch laufenden Vertrag, sowie zum Rücktritt von Verträgen über künftige Leistungen. Die Geltendmachung eines weiterenSchadens bleibt der KOP Verwaltung & Marketing GmbH vorbehalten.
5.8 Die Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen durch den Kunden ist nicht möglich, essei denn die Verhinderung hat ihren Grund in einem Umstand, den die KOPVerwaltung & Marketing GmbH zu vertreten hat.
5.9 Zur Absicherung aller Ansprüche von der KOP Verwaltung & MarketingGmbH gegenüber dem Gast ist die KOPVerwaltung & Marketing GmbH berechtigt, vor der Überlassung von Wohnungen nachstehendeSicherheitsleistungen/Kautionen vom Gast zu einzuziehen:
1. Bei einer Aufenthaltsdauer von weniger als einem Monat eine Kaution in Höhe von 250,00€.
2. Bei einer Aufenthaltsdauer von einem bis sechsMonaten eine Kaution in Höhe eines monatlichen Übernachtungspreises.
5.10 Für den Fall einer Aufenthaltsdauer von weniger als einem Monat ist dieKOP Verwaltung & Marketing GmbH berechtigt die Kaution/Sicherheitsleistung durch eine Vorabautorisierung des Zahlungsmittels zur Abgeltung derSicherheitsleistung vorzunehmen. Leistet der Gast die Kaution/Sicherheitsleistung nicht, so hat er keinen Anspruch auf den Aufenthalt in der Wohnung. Hat die KOP Verwaltung & Marketing GmbH dem Gast die Wohnung trotz dessen überlassen, so ist die KOP Verwaltung & Marketing GmbH zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages berechtigt, wenn dieKaution nicht in einer zu setzenden angemessenen Nachfrist geleistet wird.
5.11 Die KOP Verwaltung & Marketing GmbH ist verpflichtet, die Kaution innerhalb eines Monates nach Beendigung des Beherbergungsvertrages abzurechnen.
5. Nutzung der Räumlichkeiten
5.1 Die Unter- oder Weitervermietung oder sonstige (auch unentgeltliche) Gebrauchsüberlassung der überlassenen Zimmer undRäumlichkeiten, sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken, auch kurzzeitig, ist nicht gestattet, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird,soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
5.2 Dem Kunden ist es auch nichtgestattet Einbauten vorzunehmen sowie gestalterische, bauliche oder technischeVeränderung der Räumlichkeiten vorzunehmen
5.3 Es sind stets die geltendenMeldevorschriften zu beachten. Der Kunde hat sich entsprechend den Bestimmungen des Meldegesetzes beim zuständigen Amt anzumelden. Sofern der Kunde vertragliche Leistungen nicht für sich, sondern für seine Mitarbeiter, Angestellte oder sonstige ihm zurechenbare Dritte bestellt, hat er diese auf die Meldevorschriften hinzuweisen und dafür Sorge zu tragen, dass die Meldevorschriften beachtet werden.
5.4 Das Benutzen weiterer, nicht bereits im Zimmer vorhandener, elektrischer Küchengeräte, Waschmaschinen und Trocknern ist nicht gestattet.
5.5 Das Rauchen in den Zimmern und auf den Gängen ist verboten. Wird doch geraucht, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00€ berechnet.
5.6 Ab 21.00 Uhr herrscht Nachtruhe.
5.7 Übermäßiger Alkoholkonsum und Partys sind strengstens verboten. Sollte eine Ruhestörung eingehen, so ist die KOPVerwaltung & Marketing GmbH berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00€ zu berechnen.
5.8 Download von Videos und Daten über das WLAN ist verboten. Die Strafzahlung beträgt 500,00 EUR.
5.9 Es ist verboten, Müll oder Feuchttücher ins WC zu werfen. Entstandene Verstopfungen werden mit mindestens 300,00€ in Rechnung gestellt.
5.10 Schimmelschäden sowie der dadurch entstehende Mietausfall werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
5.11 Manipulation oder Demontage der Heizungsthermostate wird mit einer Strafe von 150 € berechnet.
5.12 Beschädigte oder unbrauchbare Heizungsthermostate werden mit 100 € (je Stück) in Rechnung gestellt.
6 BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
6.10 Die KOP Verwaltung & Marketing GmbH behält sich das Recht vor und ist berechtigt einen Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Insbesondere liegt dann ein wichtiger Grund vor wenn:
a) höhere Gewaltoder andere von der KOP Verwaltung & Marketing GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
b) die KOPVerwaltung & Marketing GmbH begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung entweder den reibungslosen Geschäftsbetrieb, dieSicherheit oder die Außenwirkung bzw. das Image der KOP Verwaltung &Marketing GmbH und dessen Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der KOP Verwaltung &Marketing GmbH zuzurechnen ist
c) Buchungen chuldhaft unter irreführenden oder falschen Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen durchgeführt werden; wesentlich kann dabei, jedoch nichtausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder derAufenthaltszweck sein
d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist oder aber der Wohnungsprostitution dient
e) Im Falle vonWeiterverkauf bzw. Weitervermietung und/oder Weitervermittlung
f) Die KOPVerwaltung & Marketing GmbH kann den Vertrag fristlos beenden, wenn derKunde gegen die unter Ziffer 5 geregelten Nutzungsbedingungen verstößt
g) Die fristlose Kündigung ist ebenfalls möglich, wenn der Kunde oder ihm zurechenbare Gäste, sich nicht an die Hausordnung halten.
Über die Ausübung des Kündigungsrechtes hat dieKOP Verwaltung & Marketing GmbH den Gast unverzüglich in Kenntnis zusetzen.
1. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Gastes bei berechtigterKündigung durch die KOP Verwaltung & Marketing GmbH.
2. Erfolgte eine Kündigung seitens der KOP Verwaltung & Marketing GmbH wegen eines Umstands, der durch den Gast zu vertreten ist bzw. aus einem Grundgemäß o.g. Ziffer 1, so ist die KOP Verwaltung & Marketing GmbH berechtigt auch künftige Buchungen, dies gilt auch, wenn diese bereits seitens der KOPVerwaltung & Marketing GmbH bestätigt sind, des Gastes zu stornieren oder abzulehnen.
6.2 Bei einer berechtigten fristlosenVertragsbeendigung entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. ImFalle der fristlosen Vertragsbeendigung ist das Zimmer sofort zu räumen. Sollte dies nicht geschehen, ist die KOP Verwaltung & Marketing GmbH berechtigt, das Zimmer auf Kosten des Kunden zu räumen und ggf. die Schlösser auf Kostendes Kunden zu tauschen.
8. Stornobedingungen
8.1 VollständigeRückerstattung für Stornierungen bis 30 Tage vor dem Check-in. Gäste, die weniger als 30 Tage vor dem Check-in-Datum gebucht haben, erhalten einevollständige Rückerstattung bei Stornierungen, die innerhalb von 24 Stunden nach der Buchung und mindestens 14 Tage vor dem Check-in-Datum erfolgen. Danach sind bis 7 Tage vor dem Check-in des Gesamtnutzungspreises in Höhe von 50 % zuzahlen. Anschließend sind bei einer Stornierung 100% des Gesamtnutzungspreises zu zahlen.
Als Gesamtnutzungspreis ist der bestätigte Preis für den gesamten Zeitraum, für den die Buchung vorgesehen war, zu verstehen.
8.2 Bei vorzeitiger Abreise des Kunden nach erfolgtem Check-in, ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen.
9. Haftung
9.1 Die KOPVerwaltung & Marketing GmbH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigenVerletzung KOP Verwaltung & Marketing GmbH beruhen bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten.Einer Pflichtverletzung der KOP Verwaltung & Marketing GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. WeitergehendeSchadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
9.2 Der Kunde haftet für alle Schäden, die der KOP Verwaltung & Marketing GmbH durch ihn selbst, dessen Gäste oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen.
9.3 Für denFall, dass der Kunde seinen Schlüssel verliert, oder verlegt oder auf sonstigeWeise werden die Kosten für die Schlüssel-Duplizierung in Höhe 50,00 Euro für einen Wohnungstürschlüssel und 75,00 Euro für einen Haustürschlüssel. DieKosten eines eventuell notwendig werdenden Aufsperrservices sind vom Kunden zutragen. Sofern das Schloss erneuert werden muss, trägt der Kunde hierzu ebenso die Kosten und zahlt eine Strafe von 200,00 Euro.
9.4 Die KOPVerwaltung & Marketing GmbH übernimmt bei dem Verlust von eingebrachtenSachen des Kunden ausdrücklich keine Haftung.
9.5Zurückgelassene Sachen des Kunden werden nur auf Nachfrage, Risiko und Kostendes Kunden nachgesandt. Die KOP Verwaltung& Marketing GmbH behält sich vor, zusätzlich zu den anfallenden Kosten fürden Versand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 zu berechnen.Zurückgebliebene Sachen werden max. 1 Monate aufbewahrt. Danach werden dieGegenstände, die einen annehmbaren Wert haben, der augenscheinlich mindestens €50,00 beträgt, dem lokalen Fundbüro übergeben. Andere Gegenstände werden nachdiesem Zeitraum vernichtet bzw. einer örtlichen wohltätigen Organisation zurNutzung übergeben.
10 Verbot von Partys und Versammlungen
10.1 Grundsätzlich ist Lärm im gebuchten Apartment, den gemeinschaftlichenNutzungsbereichen sowie auf dem umliegenden Gelände zu vermeiden. Die Nachtruheist von 21 Uhr bis 6 Uhr einzuhalten („Ruhezeiten“), soweit nicht durch dieHausregeln abweichende Zeiten vorgegeben sind. In Apartments undGemeinschaftsflächen der KOP Verwaltung & Marketing GmbH ist dasDurchführen von Partys und Versammlungen streng untersagt. ÜbermäßigerAlkoholkonsum ist zu vermeiden.
10.2 Für den Fall von Zuwiderhandlung hat die KOP Verwaltung & MarketingGmbH das Recht vom Gast Schadensersatz für die gesondert notwendigenReinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer durch denVorfall nicht zumutbaren Weitervermietung des Apartments in Höhe von EUR 500,00zu verlangen. Das Recht zu weitergehendem Schadenersatz wird hiervon nichtberührt.
10.3 In Apartments von der KOP Verwaltung & Marketing GmbH können Sensorenzur Dezibelmessung verbaut sein. Diese Sensoren zeichnen keine Stimmen oderUnterhaltungen auf, dienen jedoch der Detektion von exzessiver Lautstärke. InGemeinschaftsflächen der KOP Verwaltung & Marketing GmbH, daher Fluren oderanderen Gemeinschaftsbereichen, können ebenfalls Sensoren zur Dezibelmessungverbaut sein, gleichermaßen aber auch aktive Videoüberwachung, welche 24/7aufzeichnet und in einer Cloudumgebung speichert.
10.4 Die KOP Verwaltung & Marketing GmbH ist berechtigt eine aktive Buchungmit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wennKenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 10.1 erlangt wird. Ein Anspruch aufeine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht. Die KOPVerwaltung & Marketing GmbH behält sich das Recht vor, zur Durchsetzung desHausrechtes die Leistungen eines Dritten, beispielsweise einesSicherheitsdienstes, in Anspruch zu nehmen. Durch etwaigeIntervention eines Dritten anfallende Kosten werden an den Gastweiterberechnet.
12 Rauchverbot
12.1 Alle Apartments von der KOP Verwaltung & Marketing GmbH sindNichtraucherapartments. Das Rauchen in den Apartments als auch inGemeinschaftsbereichen der KOP Verwaltung & Marketing GmbH ist strengstensuntersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Shishas, Tabak-Erhitzer undähnliche Geräte. Das Rauchen auf Balkon- und/oderTerrassenbereichen ist nur bei entsprechender Kennzeichnung und geschlossenerTür zum Apartment erlaubt.
Für den Fall von Zuwiderhandlung hat die KOPVerwaltung & Marketing GmbH das Recht vom Gast Schadensersatz für diegesondert notwendigen Reinigungskosten einschließlich eventuellerUmsatzeinbußen aus einer durch den Vorfall nicht zumutbaren Weitervermietungdes Apartments in Höhe von mindestens EUR 250,00 zu verlangen. DieserSchadensersatzbetrag ist gleichwohl höher anzusetzen, wenn die KOP Verwaltung& Marketing GmbH einen höheren Schaden nachweist.
12.2 Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder demFeuer/-Hausalarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 150 €. Dies gilt auch für Manipulation oder Ausschalten von Sicherheits- undDezibelsensoren innerhalb des Apartments.
12.3 Die KOP Verwaltung & Marketing GmbH ist berechtigt eine aktive Buchungmit sofortiger Wirkung zu kündigen und Gäste des Hauses zu verweisen, wennKenntnis von Zuwiderhandlungen nach Punkten 12.1 und 12.2 erlangt wird. EinAnspruch auf eine Rück- oder Teilerstattung besteht in diesen Fällen nicht.
12.4 In Gebäuden von der KOP Verwaltung & Marketing GmbH können sichvernetzte Rauchmelder, die direkt mit der Leitstelle der Feuerwehr oder einesSicherheitsdienstes verbunden sind, befinden. Für das vorsätzliche oderfahrlässige Auslösen der Brandmeldeanlage (zum Beispiel aufgrund des Verstoßesgegen das Rauchverbot) haftet der Gast in vollem Umfang, mindestens jedoch inder Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten (zum Beispiel EinsatzkostenFeuerwehr oder Sicherheitsdienst).
13 Instandhaltung
13.1 Mit der Buchung eines Apartments der KOP Verwaltung & Marketing GmbHverpflichtet sich der Gast das überlassene Apartment sowie zurgemeinschaftlichen Benutzung bestimmte Räume, Einrichtungen und Anlagenschonend und pfleglich zu behandeln, für ausreichende Lüftung und Heizung zusorgen, als auch grobe Verschmutzungen zu vermeiden. Liegen Verschmutzungen,die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, während des Aufenthalts des Gastesoder auch nach dessen Abreise vor, so hat die KOP Verwaltung & Marketing GmbHdas Recht dem Gast eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von mindestens EUR50,00 (abhängig vom Zustand der Einheit) in Rechnung zu stellen.
13.2 Weiter verpflichtet sich der Gast, die Einrichtung des Apartments aufVollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit bei Bezug zu überprüfen und etwaigeMängel und Beanstandungen der KOP Verwaltung & Marketing GmbH unverzüglichanzuzeigen.
13.3 Der Gast haftet für sämtliche Schäden an dem ihm überlassenen Apartment,den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmtenRäumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durchvertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf einenormale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle am überlassenen Apartment entstandenenSchäden hat der Gast unverzüglich gegenüber der KOP Verwaltung & MarketingGmbH anzuzeigen.
13.4 Bei Buchungen von mehr als 7 Nächten ist die KOP Verwaltung &Marketing GmbH berechtigt wöchentliche Zwischenreinigungen durchzuführen. DerGast ist verpflichtet, dem von der KOP Verwaltung & Marketing GmbHbeauftragen Dienstleister oder Mitarbeitern der KOP Verwaltung & MarketingGmbH zu diesem Zweck Zugang zum Apartment zu gewähren.
13.5 Fenster und Türen sind bei Verlassen der Wohnung zu schließen. Schäden,die durch das nicht einhalten dieser Bestimmung entstehen werden in Rechnunggestellt.
14. Handhabung Post/Pakete
14.1 Grundsätzlich bietet die KOP Verwaltung & Marketing GmbH keineMöglichkeit, Briefe und Pakete entgegenzunehmen.
14.2 Sollte dennoch irrtümlich ein Briefoder Paket zugestellt werden, erfolgt eine Nachsendung nur auf ausdrücklichenWunsch des Kunden und gegen Kostenerstattung.
14.3 Besondere Bestimmungen nachfolgendeRegelungen sind zu beachten:
● 1. Nutzungsbedingungen zur W-LANNutzung
● 2. Tiere dürfen nicht mitgebrachtwerden
15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
15.1 Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages,der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen derTextform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. EinseitigeÄnderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
15.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz desBeherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt alsGerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
15.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und desKollisionsrechts ist ausgeschlossen.
15.5 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungendavon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden dieParteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigenBestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllungeventueller Vertragslücken.
15.6 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einerVerbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit nochverpflichtet.
15.7 Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischenBeschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nichtgewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.